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Gelber Schein ade? Die elektronische AU-Bescheinigung kommt
Ab dem 1. Januar 2023 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für alle Arbeitgeber verpflichtend.
Arbeitgeber müssen ab dem neuen Jahr die AU-Bescheinigungen ihrer gesetzlich krankenversicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Die Vorlage einer Papierbescheinigung durch den Arbeitnehmer wird obsolet. Allerdings keine Regel ohne Ausnahme: Die Neuregelungen gelten nicht für Privatversicherte oder wenn die Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt festgestellt wird, der an der vertragsärztlichen Versorgung nicht teilnimmt, wie etwa bei Erkrankungen im Ausland. In diesen Fällen bleibt der gelbe Schein erhalten.
Arbeitsvertragsmuster sind an die neuen Regelungen anzupassen. Insoweit bislang die Vorlage einer AU-Bescheinigung arbeitsvertraglich vorgeschrieben war, ist zukünftig darauf abzustellen, dass der Beschäftigte bei längerer Erkrankung die Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen lassen muss, damit der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsdaten abrufen kann. Auch die gesetzlichen Ausnahmen von der eAU sollten klargestellt werden. Zudem kann es sich empfehlen, die Mitarbeitenden etwa durch ein Infoschreiben über die neue Pflichten bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zu unterrichten. Hierbei helfen wir von GreenGate Partners wie immer gerne.